Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) von plan2b gelten auf alle Kauf- und Dienstleistungsverträge und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Auftraggebern und Kunden von plan2b, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung jedenfalls die Kenntnisnahme der AGB. Abweichungen von den AGB von plan2b gelten nur, wenn diese von plan2b schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Geschäftsbedingungen von Kunden und Auftraggebern von plan2b finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn bei der Auftragserteilung auf solche Vertragsbedingungen verwiesen wird und plan2b diesen Vertragsbedingungen nicht sofort ausdrücklich widerspricht. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Ein für plan2b bindender Vertrag kommt nur durch schriftlichen (Brief, E-Mail oder Telefax) Vertragsabschluss zustande. Auf eine Kundenanfrage hin wird plan2b ein schriftliches Angebot erstellen. Wenn der Kunde das Angebot binnen angemessener Frist schriftlich annimmt und Auftragsklarheit gegeben ist (Punkt 1.4), kommt der Auftrag zustande. Ein mündliches Abgehen von der Schriftform ist ausgeschlossen und unwirksam.
1.4 Auftragsklarheit setzt voraus, dass ein schriftlicher Auftrag vorliegt, diese AGB vom Kunden akzeptiert werden, Inhalt und Umfang des Auftrags, und Liefertermin einvernehmlich festgelegt sind und der Kunde eine allfällige Anzahlung geleistet hat (Punkt 3.2). Die von plan2b akzeptierten Datenformate gibt plan2b bei der Auftragsbestätigung bekannt. Für nachträgliche inhaltliche und technische Änderungen stellt plan2b ein neues Angebot für die gewünschten Änderungen (Punkt 1.3).
1.5 Insoweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1 Angebote von plan2b sind bezüglich Menge, Qualität, Preisen, Lieferfrist und Liefermöglichkeit unverbindlich und freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als fest bzw. verbindlich vereinbart wurden.
2.2 Die Preise verstehen sich in der angegebenen Währung exkl. Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben.
2.3 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und Zinseszinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von plan2b mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen plan2b an Dritte abzutreten.
3. Zahlung
3.1 Zahlungsort ist Wien.
3.2 Rechnungen bis Euro 1000,-- sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen über Euro 1000,-- sind 14 Tage netto nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei einer Auftragssumme über Euro 1000,-- ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung zu leisten, widrigenfalls ist plan2b nicht an den Auftrag gebunden. Wenn gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, müssen diese schriftlich festgehalten werden (Punkt 1.3)
3.3 Für den Fall des (auch unverschuldeten) Zahlungsverzuges des Kunden ist plan2b berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank per anno in Rechnung zu stellen. Ab der ersten Mahnung stellt plan2b EUR 25,00 an Mahnspesen in Rechnung, bei fortgesetztem Verzug auch die Kosten eines Inkassoinstituts oder Anwaltskosten.
4. Lieferung
Verweigert ein Kunde die Annahme der Dienstleistung, so hat er unbeschadet seiner Zahlungsverpflichtung sämtliche bisher entstandenen Kosten der Entwicklung zu tragen.
5. Leistungsumfang
plan2b erbringt für ihre Kunden insbesondere nachstehende Leistungen: Dienstleistung, Entwicklung und Training Multimedialer Anwendungen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche von PLAN2B gegen den Kunden Eigentum von plan2b. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung von plan2b.
6.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Vorbehaltseigentum von plan2b stehende Ware weiterzuveräußern, sie zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Wird von dritter Seite auf im Vorbehaltseigentum von PLAN2B stehende Produkte Exekution geführt, hat der Kunde plan2b unverzüglich zu verständigen und plan2b allfällige mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche erwachsende Kosten zu ersetzen.
6.3 Auch bei Weiterveräußerung oder Verarbeitung des gelieferten Produkts bleibt der Eigentumsvorbehalt von plan2b aufrecht; in diesem Fall ist vereinbart, dass plan2b an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
7. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat das Produkt bei Übergabe unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu beanstanden. Werden Mängel nicht unverzüglich angezeigt gilt die Ware als genehmigt. Waren Mängel bei der Übergabe nicht erkennbar, sind sie unverzüglich nach Erkennbarkeit plan2b anzuzeigen. Die Gewährleistung für verborgene Mängel endet jedenfalls 6 Monate nach Übergabe des Produkts. Die künstlerische Umsetzung und Gestaltung unterliegt nicht der Gewährleistung. Die Beweislastumkehr zu lasten plan2b, das heißt, dass plan2b das Nichtbestehen eines Mangels beweisen muss, ist ausgeschlossen.
8. Schadenersatz
PLAN2B haftet für verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ebenso haftet plan2b für verursachte Sach- und Vermögensschäden durch ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn und Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist ausgeschlossen. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit der vereinbarten Vertragsnettosumme beschränkt. Nach Abnahme des Produkts (Punkt 7) wird plan2b darauf hinweisen, allfällig überlassene Zugangsdaten zu ändern. Schadenersatz für durch nicht unauthorisierten Zugriff auf Daten des Kunden entstandene Schäden sind nach Produktübergabe (Punkt 7) ausgeschlossen.
9. Produkthaftung
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
10. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte von plan2b
plan2b behält sich sämtliche Rechte an ihren Lieferungen und Leistungen, insbesondere den von ihr erstellten Entwürfen, Angeboten, Projekten, Präsentationsdokumenten, Schulungsunterlagen, Layout-Präsentationen, Bildern, Fotos, Grafiken, und Produkten selbst vor. Das gilt auch für Teile von Lieferungen und Leistungen und sämtliche Inhalte der Websites www.plan2b.at und www.wappschool.at.
11. Namen und Referenzen
plan2b darf das für den Kunden realisierte Projekt als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen jedermann präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien
13. Vertrags-Recht
Für sämtliche zwischen dem Kunden und plan2b bestehenden Vertragsbeziehungen gilt österreichisches Recht
14. Datenschutz/Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Weiters erklären sich die Vertragsparteien damit einverstanden, dass die Vertragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit das für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. plan2b ergreift dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, um die bei ihr im Zuge der Geschäftsbeziehung gespeicherten Daten zu schützen. plan2b ist jedoch nicht verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen. Beide Parteien sind zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, die ihnen aufgrund ihrer Zusammenarbeit rechtmäßig oder unrechtmäßig bekannt werden, einschließlich der Geheimhaltung der gegenständlichen Vereinbarung, sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen, verpflichtet. Auch allfällige Mitarbeiter und Gehilfen sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Erfüllung sowie einer etwaigen Beendigung dieses Vertrages aufrecht.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Formulierung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit im Ganzen. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für eine eventuelle Unvollständigkeit.
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